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Vorschriften für Büchsenmacher (Lang- und Kurzwaffen) gemäß UNE 1143-1

Kennen Sie die Vorschriften für Lang- und Kurzwaffenbüchsenmacher UNE EN 1143-1

Vorschriften für Lang- und Kurzwaffenbüchsenmacher UNE EN 1143-1 – Beschluss vom 26. November 1998 des Generaldirektion der Guardia Civil, die die Mindestsicherheitsmaßnahmen festlegt, die erforderlich sind Sammeln Sie Tresore und Schränke oder Waffenregale, um Waffen in Privathäusern aufzubewahren (BOE Nr. 291 vom 5. 1998). Die Veröffentlichung der UNE-Norm EN 1143-1 im „Amtsblatt“ Nr. 96 vom 22. April 1998 zu Sicherheitsmaßnahmen in Tresoren, Türen und Tresorräumen, hat unter anderem zur Aufhebung der spanischen UNE-Normen geführt. 108-110-87 und UNE 108-112-87, die als Referenz herangezogen wurden, um die technischen Merkmale festzulegen, die Tresore in Bezug auf die Sicherheit erfüllen müssen, um Waffen und wesentliche Teile davon in Privathäusern aufzubewahren.

Um die Festlegung der technischen Merkmale zu aktualisieren, die Tresore und Schränke oder Büchsenmacher, die zur Waffenaufbewahrung in Privathäusern berechtigt sind, in Bezug auf Sicherheit erfüllen müssen, um den Bestimmungen der Waffenverordnung zu entsprechen, hat diese Generaldirektion Folgendes angeordnet:

Büchsenmacher für Langwaffen – Tresore der Klasse 1

Die Tresore der Klasse 1 oder Büchsenmacher für Langwaffen gemäß Artikel 100.5.a) der Verordnung Die durch den Königlichen Erlass 137/1993 vom 29. Januar genehmigten Waffenvorschriften zur Aufbewahrung von gezogenen Langfeuerwaffen und Läufen der Kategorien 2 bis 2 in Privathäusern müssen mindestens dem in der Tabelle festgelegten Sicherheitsniveau entsprechen 1 der Norm UNE EN 1143-1 oder der in Punkt 5.1.2 der UNE festgelegten Sicherheitsklasse A 108-110-87.

Büchsenmacher für Kurzwaffen – Tresore der Güteklasse 3

Die Büchsenmacher für Kurzwaffen oder Tresore der Klasse 3 gemäß Artikel 133.2.b) Um die Verschlüsse oder wesentliche Teile der unter die Lizenz F fallenden Waffen in Privathäusern aufzubewahren, müssen diese gemäß der oben genannten Waffenverordnung mindestens der Sicherheitsstufe 3 gemäß Tabelle 1 der Norm UNE EN 1143-1 entsprechen oder die in Punkt 5.1.2 der UNE 108-110-87 festgelegte Sicherheitsstufe C.

Die im ersten und zweiten Abschnitt oben genannten Sicherheitsgrade müssen durch eine Zertifizierung akkreditiert werden, die von einer zu diesem Zweck vom Ministerium für Industrie und Energie autorisierten Stelle ausgestellt wurde.

Die in Punkt 5.1.2 der Norm UNE 108-110-87 festgelegten Sicherheitsstufen A und C bestimmten die Fähigkeit, die entsprechenden Tests mit den E-1-Werkzeugsätzen (Schlüssel und Dietriche, Pinzetten, Locher, Picks, Zangen, Schlägel) zu bestehen , Hebel, Werkzeuge, manuelle Aufreißer und Meißel) in einer Zeit von fünfzehn Minuten und die E-2-Ausrüstung (Schraubenschlüssel und Dietriche, Pinzetten, Locher, Picks, Zangen, Schlägel, Hebel, manuelle Aufreißwerkzeuge und Meißel, Schlaghammer und tragbare Bohrmaschine) in einer Zeit von jeweils dreißig Minuten.

Tresore, die in den Sicherheitsstufen 1 und 3 gemäß Tabelle 1 der Norm UNE EN 1143-1 zugelassen sind, bestimmen die Fähigkeit, die entsprechenden Tests mit 30 Widerstandseinheiten zu bestehen (RU: Diebstahlwiderstand resultierend aus einer Minute). der Nutzung eines Werkzeugs mit Koeffizient 1 und Basiswert 0), für Teilzugriff und 50 RU für Gesamtzugriff und 80 RU für Teilzugriff und 120 RU für Vollzugriff.

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